Der Sonnberghof ist Vertragspartner
- der Pensionsversicherungsanstalt
- der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
- der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
- der Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr
- der Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels
- der Oberösterreichischen Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorge
- der Betriebskrankenkasse Mondi Paper
- der Burgenländischen Gebietskrankenkasse
für Onkologische Rehabilitation.
Die regelmäßige Dauer der Rehabilitation beträgt 3 Wochen. Die Kosten für die Onkologische Rehabilitation werden direkt zwischen uns und dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.
Unsere Einrichtung ist spezialisiert auf die Rehabilitation von
- bösartigen Neubildungen des Darmes
- bösartigen Neubildungen des Magens
- bösartigen Neubildungen der weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane
- bösartigen Neubildungen der Nieren und Harnorgane
- bösartigen Neubildungen der Brustdrüse (Mamma)
- bösartigen Neubildungen der Lunge
- bösartigen Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes - inklusive Zustand nach Stammzelltransplantation
Wir empfehlen eine Antragstellung nach Abschluss der Primärtherapie, d. h. der Chemo- und/oder Strahlentherapie.
Antragstellung durch Praktische Ärzte oder Fachärzte
Bitte stellen Sie (Praktischer Arzt od. Facharzt) einen Antrag auf Onkologische Rehabilitation.
Antragsformular der Pensionsversicherungsanstalt
Antragsformular der KfA der Bediensteten der Stadt Wien
Antragsformular der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Antragsformular der Oberösterreichischen Lehrer- Kranken- & Unfallfürsorge
Antragsformular der KfA für Beamte des Magistrates Steyr
Antragsformular der KfA für Beamte der Stadt Wels
Antragsformular der Betriebskrankenkasse Mondi Paper
Antragsformular der Burgenländischen Gebietskrankenkasse
Auf der Homepage der Kostenträger finden Sie auch weitere Ausfüllhinweise zum Antragsformular. Auf dem Antragsformular befindet sich ein Feld, in dem Sie die bevorzugte Einrichtung angeben können.
Nach Bewilligung des Antrags durch den Sozialversicherungsträger, erhält der Patient eine schriftliche Nachricht durch den Sozialversicherungsträger über die Bewilligung der medizinischen Rehabilitation. Parallel dazu erhält auch die Einrichtung die Zuweisung durch den Sozialversicherungsträger und der Patient erhält ein Einladungsschreiben mit Termin zur Rehabilitation im Sonnberghof.
Für medizinische Fragestellungen und bei Fragestellungen zur Antragstellung steht Ihnen Herr Univ.-Prof. Dr. Christoph Wiltschke gerne zur Verfügung.
Tel.nr. +43 2625 8654
Bitte beachten Sie, dass wir Kuraufenthalte und Hotelleistungen nur für Selbstzahler anbieten!



















