Der Sonnberghof ist ein Ambulatorium für onkologische Rehabilitation mit angeschlossenem Gesundheitshotel. Alle im Haus durchgeführten Therapien können ambulant oder in Kombination mit einem Aufenthalt im 4-Sterne-Hotel in Anspruch genommen werden.
Sozialversicherungsanstalten und ihre Leistungsvereinbarungen mit dem Sonnberghof:
Das Bewilligungsverfahren
Der Haus- oder Facharzt unterzeichnet den ausgefüllten Kurantrag der/des PatientIn. Sollte die gesetzlich vorgesehene Frist von zwei Mal innerhalb von fünf Jahren unterschritten werden (Ausnahmeregelung für berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew: Hier ist ein Kuraufenthalt pro Jahr möglich), ist dem Antrag eine fundierte medizinische Begründung beizulegen.
Den Kurantrag reicht der/die PatientIn bei ihrer/seiner Sozialversicherung ein.
Mögliche Bewilligungsvarianten
Stationäres Heilverfahren
Volle Kostenübernahme des Kuraufenthaltes mit Kurkostenbeteiligung (einkommensabhängig).
Zuzahlungsstufen:
Stufe 0: gratis
(für Personen, deren monatliches Brutto-Einkommen € 783,99 nicht überschreitet und die Bezieher einer Ausgleichszulage sind).
Stufe 1: € 7,17/Tag
(bei monatlichem Bruttoeinkommen von bis € 1.365,37)
Stufe 2: €12,678/Tag
(bei monatlichem Bruttoeinkommen bis € 1.946,76)
Stufe 3: € 18,24/Tag
(bei monatlichem Bruttoeinkommen über € 1.946,76)
Kurkostenzuschuss
Für PatientInnen, die bei Unterkunft und Termin unabhängig sein wollen (ist über diverse Kostenträger, zB BVA, mölgich). Der Weg und die medizinische Voraussetzungen sind gleich wie bei der stationären Kur. Für Abrechnungsmodalitäten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger.
Verordnungsschein* - ambulante Therapien
Der/die PatientIn lässt sich seine/ihre Therapien vom Haus- oder Facharzt verordnen und vom Chefarzt bewilligen. Die bewilligten Therapien werden von uns direkt mit dem Vertragspartner verrechnet. Hierfür kommen insbesonders Physiotherapien infrage: Bei Abgabe eines chefärztlich bewilligten Verordnungsscheines für Physiotherapie reduziert sich der Preis pro bewilligter Physiotherapie-Einheit um € 23,07, da wir im Sonnberghof dadurch die Kosten der Physiotherapie direkt mit den Kassen abrechnen können.
Kostenersatz
Für die psychotherapeutischen Einzeltherapien kann der/die PatientIn einen nachträglichen Kostenersatz von € 21,80/Einheit bei den Kassen beantragen. Für psychotherapeutische Gruppentherapien werden von den Kassen €9,--/Doppelstunde nachträglich rückerstattet. Für bis max. vier Einheiten ist dafür eine Überweisung durch den Hausarzt ausreichend. Weitere Therapieeinheiten sind bewilligungspflichtig durch den Chefarzt.
Alle Angaben ohne Gewähr.