Onkologische Rehabilitation

Der Weg zur erfolgreichen Kurbewilligung

Der Sonnberghof ist ein Ambulatorium für onkologische Rehabilitation mit angeschlossenem Gesundheitshotel. Alle im Haus durchgeführten Therapien können ambulant oder in Kombination mit einem Aufenthalt im 4-Sterne-Hotel in Anspruch genommen werden.

Sozialversicherungsanstalten und ihre Leistungsvereinbarungen mit dem Sonnberghof:

Kurzform

Sozialversicherungsträger

Vertrag
über…

Stationär

Ambulant
(Verordnungs-schein)*

Anmerkung

KFA

Krankenfürsorgeanstalt der
Bediensteten der Stadt Wien

  • Onkologische Rehabilitation

X

 

Keine weiteren Verträge

BGKK


NGKK


SVA


BVA


PVA

SEMP

Burgenländische
Gebietskrankenkasse

Niederösterreichische
Gebietskrankenkasse

Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft

Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter

Pensionsversicherungsanstalt

Betriebskrankenkasse
Semperit

  • Stütz- und Bewegungsapparat
  • funktionelle Herz-Kreislauf-Erkrankung
  • Erkrankungen der Niere und der ableitenden Harnwege
  • Stoffwechselstörungen
  • Gefäßerkrankungen

x

x

Ein stationärer Aufenthalt im Sonnberghof ist nur  aufgrund der nebenstehenden Zweiterkrankungen möglich. Alle erforderlichen onkologischen Therapien werden jedoch integriert.

WGKK

Wiener
Gebietskrankenkasse

  • Stütz- und Bewegungsapparat
  • funktionelle Herz-Kreislauf-Erkrankung
  • Erkrankungen der Niere und der ableitenden Harnwege
  • Stoffwechselstörungen
  • Gefäßerkrankungen

 

X

Ambulante Therapien nur mit burgenländischem Hauptwohnsitz der/des PatienIn möglich.

VAEB


StGKK


KGKK


OÖGKK


SGKK


TGKK


VGKK

Versicherungsanstalt für
Eisenbahnen und Bergbau

Steirische
Gebietskrankenkasse

Kärntner
Gebietskrankenkasse

Oberösterreichische
Gebietskrankenkasse

Salzburger
Gebietskrankenkasse

Tiroler
Gebietskrankenkasse

Vorarlberger
Gebietskrankenkasse

 

 

x

Keine Verträge:
In Einzelfällen ist die Genehmigung von ambulanten Therapien möglich!

SVB

Sozialversicherungsanstalt
der Bauern

 

 

 

Keine Verträge

Das Bewilligungsverfahren

Der Haus- oder Facharzt unterzeichnet den ausgefüllten Kurantrag der/des PatientIn. Sollte die gesetzlich vorgesehene Frist von zwei Mal innerhalb von fünf Jahren unterschritten werden (Ausnahmeregelung für berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew: Hier ist ein Kuraufenthalt pro Jahr möglich), ist dem Antrag eine fundierte medizinische Begründung beizulegen.

Den Kurantrag reicht der/die PatientIn bei ihrer/seiner Sozialversicherung ein.

Mögliche Bewilligungsvarianten

Stationäres Heilverfahren
Volle Kostenübernahme des Kuraufenthaltes mit Kurkostenbeteiligung (einkommensabhängig).

Zuzahlungsstufen:

Stufe 0: gratis
(für Personen, deren monatliches Brutto-Einkommen € 783,99 nicht überschreitet und die Bezieher einer Ausgleichszulage sind).

Stufe 1: € 7,17/Tag
(bei monatlichem Bruttoeinkommen von bis € 1.365,37)

Stufe 2: €12,678/Tag
(bei monatlichem Bruttoeinkommen bis € 1.946,76)

Stufe 3: € 18,24/Tag
(bei monatlichem Bruttoeinkommen über € 1.946,76)

Kurkostenzuschuss
Für PatientInnen, die bei Unterkunft und Termin unabhängig sein wollen (ist über diverse Kostenträger, zB BVA, mölgich). Der Weg und die medizinische Voraussetzungen sind gleich wie bei der stationären Kur. Für Abrechnungsmodalitäten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger.

Verordnungsschein* - ambulante Therapien
Der/die PatientIn lässt sich seine/ihre Therapien vom Haus- oder Facharzt verordnen und vom Chefarzt bewilligen. Die bewilligten Therapien werden von uns direkt mit dem Vertragspartner verrechnet. Hierfür kommen insbesonders Physiotherapien infrage: Bei Abgabe eines chefärztlich bewilligten Verordnungsscheines für Physiotherapie reduziert sich der Preis pro bewilligter Physiotherapie-Einheit um € 23,07, da wir im Sonnberghof dadurch die Kosten der Physiotherapie direkt mit den Kassen abrechnen können.

Kostenersatz
Für die psychotherapeutischen Einzeltherapien kann der/die PatientIn einen nachträglichen Kostenersatz von € 21,80/Einheit bei den Kassen beantragen. Für psychotherapeutische Gruppentherapien werden von den Kassen €9,--/Doppelstunde nachträglich rückerstattet. Für bis max. vier Einheiten ist dafür eine Überweisung durch den Hausarzt ausreichend. Weitere Therapieeinheiten sind bewilligungspflichtig durch den Chefarzt.

Alle Angaben ohne Gewähr.